Heirat von Minderj\u00e4hrigen: Kinderehe laut Verfassungsgericht nicht grunds\u00e4tzlich illegal<\/div>\n
Ein syrischer Asylbewerber klagt, weil das Jugendamt seine minderj\u00e4hrige Frau in Obhut nahm. Nun entschied das Verfassungsgericht: Ein pauschales Verbot von Kinderehen ist in Deutschland nicht zul\u00e4ssig.<\/div>\n<\/a>\n